Loewenmut

Das Fanzine für alle Löwenfans und den Rest der Welt

Aus Heft 8: Mann/Frau beißt Hund – Stadionverbote und Fanrat

Die Stadionverbots-Praxis des TSV hat sich geändert – ein Sieg für uns Fans!

Die lange Vorgeschichte:

Im Juni 2007 trafen sich über 400 Fans mit Vertretern und dem Präsidenten Dr. Theo Zwanziger in Leipzig, um über Fanrechte, Stadionverbote und all die Themen zu sprechen, die den Fans auf den Magen schlagen. Auch Vertreter der Fans des TSV 1860 von München e.V. (Cosa Nostra, Löwenfans gegen Rechts, der 'Löwenbomber' Axel Dubelowski, PRO 1860, Fanprojekt München u.a.) waren anwesend.

In der Arbeitsgruppe Stadionverbot wurden die bis dato gültigen Stadionverbotsrichtlinien kritisiert und dem DFB als »Hausaufgabe zur Überarbeitung« mitgegeben. Der DFB hat erstaunlich schnell gearbeitet und seit dem April 2008 gelten nun die neuen, geänderten Stadionverbotsrichtlinien. Der sicherlich signifikanteste Änderungspunkt ist die Herabsetzung der Höchstdauer eines Stadionverbotes von 5 Jahren (alt) auf maximal 3 Jahre (neu). Die jetzt gültigen Stadionverbotsrichtlinien sind auf dfb.de online.

Die jüngsten Ereignisse beim TSV:

In unserer Fanlandschaft hat sich der Fanrat des TSV, den es inzwischen seit einem halben Jahr gibt und der verdammt gute Arbeit leistet, der Stadionverbots-Problematik angenommen. Mit dem Fanprojekt München sowie dem Löwenbomber (Fanbeauftragter des TSV) und dem Stadionverbotsbeauftragten des TSV 1860 wurden intensive Gespräche geführt und es kam vor Kurzem zu einem Novum in der Bundessliga: Der TSV 1860 hat ein Gremium geschaffen, das sich mit Stadionverboten befasst. Das Gremium setzt sich aus verantwortungsbewussten und engagierten Fans des TSV 1860, dem Fanprojekt München sowie den Fanbeauftragten und einem Vertreter des TSV 1860 zusammen. Der Fanrat des TSV 1860 stellte zwar die Forderung, dass Stadionverbote grundsätzlichnur dann ausgesprochen werden sollen, wenn es ein rechtskräftiges Urteil aus einem Prozess heraus gibt. Diese Forderung wurde nicht vom Verein akzeptiert, aber dennoch ist ein grundlegend positiv zu bewertendes Ergebnis entstanden.

1. Stadionverbot ausgesprochen vom TSV 1860:

Dem Fan wird erstmalig ein Anhörungsrecht vor der Erteilung eines Stadionverbots eingeräumt. Die betroffenen Fans werden künftig ein Schreiben vom TSV 1860 erhalten, in dem das Stadionverbot angekündigt und der Betroffene darauf hingewiesen wird, dass er zu einer Anhörung kommen kann, oder eine schriftliche Darstellung schreiben kann, wenn er das möchte. Hierbei wird gleich eindeutig auf die beratende Hilfe der Fanbeauftragten und des Fanprojekts hingewiesen, die der Fanin Anspruch nehmen kann und sollte.

- Verkürzung des Stadionverbots:

Jeder Fan kann nach der Hälfte der verbüßten Zeit auf Grund der aktuellen Stadionverbotsrichtlinien eine Aufhebung/Aussetzung des Stadionverbotes beim TSV 1860 beantragen. Hierbei spielen sowohl der Grund des Stadionverbots, als auch eine rechtskräftige Verurteilung keine Rolle. Hierzu muss der Fan zu einer Anhörung beim Gremium erscheinen oder diesem die Sachlage schriftlich mitteilen. Der Verein muss ein Stadionverbot nicht zwingend aufheben/aussetzen.

- Freispruch und Einstellung eines Verfahrens vor Gericht - Aufhebung des Stadionverbots:

Jeder Fan, der sich vor Gericht verantworten muss und nach Par. 170 Abs. 2 StPO freigesprochen wird, soll sich unverzüglich an den TSV 1860 wenden, da das Stadionverbot dann aufgehoben werden muss. Oftmals erfolgt die Einstellung nach Par, 153 bzw. 153a (Einstellung aufgrund geringer Schuld oder fehlendem öffentlichen Interesse). Auch hier kann der Fan sich an den TSV 1860 wenden, um die Aufhebung/Aussetzung des Stadionverbots zu beantragen. Die eventuelle Aufhebung/Aussetzung erfolgt ausdrücklich nur, wenn der Fan sich selbst beim TSV 1860 meldet, d.h. der Fan muss sich selbst um seine Rechte kümmern!

2. Stadionverbot ausgesprochen vom DFB oder einem anderen Verein:

Wurde ein Stadionverbot direkt vom DFB oder einem anderen Verein ausgesprochen, kann sich jeder Fan ebenfalls an die u.g. Kontaktpersonen wenden, um das weitere Vorgehen abzusprechen.

3. Stadionverbot ausgesprochen vom TSV 1860 für Gästefans:

Die vom Fanrat und dem TSV 1860 ausgearbeiteten Richtlinien im Umgang mit Stadionverboten gelten auch für Auswärtsfans! Jeder Fan soll sich mit seinem Fanprojekt/Fanbeauftragten vor Ort zusammensetzen und sich dann an die u.g. Kontaktpersonen beim TSV 1860 wenden.

Kontaktadressen zum Thema Stadionverbot:

Fanprojekt München, Johannisplatz 12, 81667 München, 089/6886152, fanprojektmuenchen@web.de

Die Fanbeauftragten des TSV 1860: Axel Dubelowski, 0179/4567128, loewenbomber@mnet-online.de – Jutta Schnell, 0171/2111792, jutta.schnell@tsv1860muenchen.de

Fanrat des TSV 1860: fanrat@tsv1860muenchen.de

         Ulla

 


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